häufige Fragen rund um die BVT
Informationen
Wir bauen zunehmend im Bestand - mitten in den Ortschaften und Städten, direkt am laufenden Verkehr. Auf unseren Baustellen haben wir keinen Platz, Aushubmaterial zu lagern oder zu verbessern.
Der Bodenkreislauf ist unendlich wichtig. Im Sinne der Kreislaufwirtschaft nutzen wir ausgebautes Material erneut für eine Auffüllung an anderer Stelle. Die technischen Eigenschaften stimmen oft nicht, teils gibt es Belastungen wie Wurzeln, Betonbrocken, große Steine oder Störstoffe im Boden.
Eine regionale Bodenverbesserungsanlage ermöglicht die Zwischenlagerung, geprüfte und überwachte Verbesserung auf genehmigten Flächen und den planbaren Wiedereinbau auf Baustellen. Die Bodenverbesserungsanlage stärkt die Kreislaufwirtschaft, verkürzt Transportwege und senkt somit die Baukosten für private und öffentliche Bauherren.
Das Wort Abfall ist im Kreislaufwirtschaftgesetz §3 KrWG (1) 1. Abs. definiert:
„Abfälle im Sinne dieses Gesetzes sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss."
Damit wird der Boden einer Baustelle zum Abfall, sobald der Bauherr diesen nicht mehr bei sich auf der Baustelle verbauen will. Beispielsweise weil er einen Keller errichtet und den Boden nicht als Hügel auf dem Grundstück lagern will. Wird der Bauaushub an einer anderen Stelle benötigt, bspw. zur Verfüllung von Gräben, kann er seine Abfall-Eigenschaft verlieren. Damit wir alle Zustände von unserem Boden umfassen, sprechen wir von Bodenverbesserungsanlage.
Bei der Bodenverbesserung beeinflusst man die technischen und die chemischen Eigenschaften des Bodens. Die ausführliche Analyse auf der Baustelle und in der Anlage zeigt, welche Störstoffe vorliegen.
In der Anlage wird das Material z.B. gesiebt oder große Störstoffe wie Wurzeln werden ausgelesen. Wenn der Wassergehalt nicht stimmt, wird entweder Kalk oder Wasser dazu gegeben. Teilweise wird das Material durchlüftet.
Die BVT - Bodenverbesserungsanlage Taubertal kann jährlich 100.000 t Bodenaushub annehmen. Zusätzlich können wir auf dem Lagerplatz 50.000 t Baustoffe wie Sand, Kies, Schotter annehmen, um unsere Logistik zu optimieren. Diese bezogen wir ursprünglich z.B. vom Baustoffhandel Holler in der Waldstraße. Additive wie Kalk dürfen im Umfang von 5.000 t pro Jahr angenommen werden.
In unserer Bodenverbesserungsanlage wird primär unser eigenes Material der Baustellen aufgenommen und verbessert. Wir arbeiten für private und öffentliche Auftraggeber im Raum Nord-Baden-Württemberg und Bayern. Mehr über unsere Baustellen können Sie auf unserer Homepage entdecken auf www.ihrwegbereiter.de
Das Aufkommen an Bau- und Abbruchabfällen in Baden-Württemberg summierte sich 2016 auf 39,7 Millionen Tonnen. Damit machte dies fast 80% des gesamten im Land zu entsorgenden Abfallaufkommens (ca. 50 Mio t) aus. Seit 2012 ist das Gesamtabfallaufkommen in Baden-Württemberg spürbar angestiegen. In erster Linie ist diese Entwicklung auf Mengenzuwächse bei der Abfallart "Boden und Steine" zurückzuführen, in 2017 sind hier 27.6 Mio t angefallen. Dieser Bodenaushub fällt überwiegend beim Ausheben von Baugruben an. Daher trug nicht zuletzt die aktuell rege Bautätigkeit im Land zu steigendem Aufkommen an Boden und Steinen bei.
Am 3.5.2017 erfolgte ein Beschluss der Bundesregierung für die Mantelverordnung Boden- und Ressourcenschutz. Am 6.11.2020 nahm der Bundesrat den Mehrländerbeschluss der Mantelverordnung an. Die Mantelverordnung ordnet die bisherigen nicht einheitlichen Länderverordnungen zum Thema Bodenabfälle. Das sorgt dafür, dass mehr Böden erst verbessert werden müssen, bis sie wieder auf der Baustelle eingebaut werden können
Darin wurde die Mehrmenge an mineralischen Abfällen deutschlandweit auf 0,625 t/Einwohner prognostiziert. Eine neue Prognose des Bundesumweltministeriums (17.7.2018) benennt eine weitere Mehrmenge von 0,125 - 0,1625 t/Einwohner. Die Region um Gerlachsheim umfasst ca 130.000 Einwohner. So ergeben sich die Zahlen der Anlagengröße: Mehrmenge 50.000 Tonnen / Jahr im Vergleich zu der Prognose 2015.
Ein Einfamilienhaus hat einen Keller und eine Zuleitung. Dieser Berg an Boden hat später keinen Platz im Wohnzimmer. Der Bauherr will den Aushub loswerden. Das Aushubmaterial der Häuslesbauer könnte auf der Bodenverbesserungsanlage versorgt und wieder in den Kreislauf gebracht werden. Der Bauherr kann seine Baukosten mit verlässlichen Preisen für die Bodenbeseitigung kalkulieren.
Nein - es werden keine gefährlichen Stoffe verarbeitet. In der BVT werden ausschließlich mineralische Abfälle bis Z2 (ungefährlicher Boden) bearbeitet. Die Grenze für gefährliche Abfälle liegt wesentlich höher (teilweise über Z5).
Z2 ist die Einstufung der Materialqualität und Einbauqualität nach der Verwaltungsvorschrift Boden (VwV Boden). Diese Vorschrift regelt auf Länderebene, welche Grenzwerte bestimmter Stoffe im Boden für eine bestimmte Qualität und Verarbeitung eingehalten werden müssen(z.B. Quecksilber, Blei, PAK – polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe). Es gilt das Prinzip: der höchste Wert zählt und bestimmt die Zuordnung nach Z-Werten.
Es gibt Z-Stufen bis Z5.
Böden der Kategorie Z2 werden grundsätzlich als nicht gefährlich eingestuft. Deshalb darf man sie in bestimmten Baumaßnahmen wieder einsetzen. Dies macht sie für uns als Baufirma interessant. Alle Böden mit einer Kategorie größer Z2 (z.B. Z4 oder Z5) müssen auf die Deponie gebracht werden, da sie nirgends mehr eingebaut werden können. Diese Böden können und wollen wir nicht in unserer Anlage.
Jede Anlieferung wird organoleptisch genau betrachtet.
Die chemische Analyse des Bodens erfolgt in einem zertifizierten Speziallabor nach der VwV Boden (Verwaltungsvorschrift Boden). Dabei werden mehr als 20 unterschiedliche Spurenstoffe im Boden nachgewiesen und in der Höhe beziffert (z.B. Blei, PAK - polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Quecksilber, Sulfat).
Die Probeentnahme erfolgt nach einem definierten Verfahren: der PN 98. Durch dieses vorgeschriebene und anerkannte Verfahren kann mit einer statistischen Wahrscheinlichkeit ein vollumfängliches Bild des Bodens gegeben werden.
Eine Vielzahl von technischen und organisatorischen Maßnahmen werden in der BVT umgesetzt. Diese sind zum Teil vom Landratsamt in unserer Genehmigung vorgeschrieben und deren Einhaltung wird dementsprechend kontrolliert.
- Staubenden oder lärmenden Tätigkeiten werden in der geschlossenen Halle ausgeführt. Außerhalb der Halle wird Material gelagert oder gewogen.
- Haufwerke werden angedrückt und teilweise bedeckt, damit die Haufwerke nicht vom Wind verwirbelt werdem.
- Rund um die Anlage wird ein begrünter Wall als Blickschutz / Staubschutz / Lärmschutz gebaut.
- Durch Befeuchtung der Häufen und das Nutzen von Staubbindekanonen können wir den Staub auf ein Minimum reduzieren.
- Regelmäßig wird unser Hof und die Zufahrtswege gereinigt, damit die Entstehung von Staub minimiert wird.
- Für unsere Maschinen sind Dezibel (Lärm) - Grenzwerte seitens des Landratsamts vorgeschrieben, die wir einhalten müssen.
- Wir haben Vorzugsarbeitszeiten festgelegt, wann unsere Tätigkeiten normalerweise statt finden. Wir orientieren uns hier an den Baubetrieben, die von Montag - Donnerstag zw. 6:30 - 17:00 und Freitag von 6:30 -16:00 tätig sind.
- Unsere Gutachten für Lärm und Staub bestätigen, dass bei einer Vollauslastung alle Grenzwerte eingehalten werden.