häufige Fragen rund um die BVT
Informationen
Wir bauen zunehmend im Bestand - mitten in den Ortschaften und Städten, direkt am laufenden Verkehr. Auf unseren Baustellen haben wir keinen Platz, Aushubmaterial zu lagern oder zu verbessern.
Der Bodenkreislauf ist unendlich wichtig. Im Sinne der Kreislaufwirtschaft nutzen wir ausgebautes Material erneut für eine Auffüllung an anderer Stelle. Die technischen Eigenschaften stimmen oft nicht, teils gibt es Belastungen wie Wurzeln, Betonbrocken, große Steine oder Störstoffe im Boden.
Eine regionale Bodenverbesserungsanlage ermöglicht die nach Bundesimmisions-Schutz-Gesetz (BImSchG) zertifizierte Zwischenlagerung, geprüfte und überwachte Verbesserung auf genehmigten Flächen und den planbaren Wiedereinbau auf Baustellen. Die Bodenverbesserungsanlage stärkt die Kreislaufwirtschaft, verkürzt Transportwege und senkt somit die Baukosten für private und öffentliche Bauherren.
Das Wort Abfall ist im Kreislaufwirtschaftgesetz §3 KrWG (1) 1. Abs. definiert:
„Abfälle im Sinne dieses Gesetzes sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss."
Damit wird der Boden einer Baustelle zum Abfall, sobald der Bauherr diesen nicht mehr bei sich auf der Baustelle verbauen will und die Baustelle verlässt. Beispielsweise weil er einen Keller errichtet und den Boden nicht als Hügel auf dem Grundstück lagern will.
Falls auf der Baustelle genügend Raum vorhanden ist, sieben oder brechen wir vor Ort und bringen ggf. Zuschlagstoffe ein. Diese Leistung bezeichnen wir als Bodenverbesserung.
Wenn der Platz auf der Baustelle fehlt, können wir auf der stationären Anlage diesen Prozess unter kontrollierten Bedingungen durchführen und einen qualifizierten Ersatzbaustoff herstellen. Dieser wird in den Stoffkreislauf zurückgeführt.
Daher sprechen wir von einer Bodenverbesserungsanlage.
Bei der Bodenverbesserung beeinflusst man die technischen Eigenschaften des Bodens. Bei der Ansprache des Bodens werden die organoleptischen Auffälligkeiten, bspw. Störstoffe identifiziert.
Die ausführliche chemische Analyse zeigt, welche Belastungen vorliegen. Die Bodenverbesserungsanlage konzentriert sich ausschließlich auf die technische Qualität, die Belastung bleibt unverändert.
In der Anlage wird das Material z.B. gesiebt oder große Störstoffe wie Wurzeln werden ausgelesen. Wenn der Wassergehalt nicht stimmt, wird entweder Kalk oder Wasser dazu gegeben. Teilweise wird das Material durchlüftet.
Die BVT - Bodenverbesserungsanlage Taubertal kann jährlich 100.000 t Bodenaushub annehmen. Zusätzlich können wir auf dem Lagerplatz 50.000 t Baustoffe wie Sand, Kies, Schotter umschlagen. Additive wie Kalk dürfen im Umfang von 5.000 t pro Jahr angenommen werden.
In unserer Bodenverbesserungsanlage wird unser eigenes, bodenstämmiges Material der Baustellen aufgenommen und verbessert. Wir arbeiten für private und öffentliche Auftraggeber im Raum Nord-Baden-Württemberg und Bayern. Mehr über unsere Baustellen können Sie auf unserer Homepage entdecken auf www.ihrwegbereiter.de.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage, wie wir Ihr Bauvorhaben unterstützen können.
Das Aufkommen an Bau- und Abbruchabfällen in Baden-Württemberg summierte sich 2016 auf 39,7 Millionen Tonnen. Damit machte dies fast 80% des gesamten im Land zu entsorgenden Abfallaufkommens (ca. 50 Mio t) aus. Seit 2012 ist das Gesamtabfallaufkommen in Baden-Württemberg spürbar angestiegen. In erster Linie ist diese Entwicklung auf Mengenzuwächse bei der Abfallart "Boden und Steine" zurückzuführen, in 2017 sind hier 27.6 Mio t angefallen. Dieser Bodenaushub fällt überwiegend beim Ausheben von Baugruben an. Daher trug nicht zuletzt die aktuell rege Bautätigkeit im Land zu steigendem Aufkommen an Boden und Steinen bei.
Die Verordnung regelt die Anforderung an die Herstellung mineralischer Ersatzbaustoffe in mobilen und stationären Anlagen sowie das Inverkehrbringen, die Probenahme sowie die Voraussetzungen für eine Verwendung der Ersatzbaustoffe hinsichtlich der Auswirkungen auf Mensch und Natur sowie die Anforderungen zum Einbau in technische Bauwerke.
- Bundeseinheitliche Regelungen (Wegfall länderspezifischer Vorschriften) und dadurch Rechtssicherheit,
- Strengere Maßstäbe,
- Bürokratieabbau durch Verzicht auf Genehmigungen und behördliche Prüfungen,
- Mehr Akzeptanz für mineralische Ersatzbaustoffe.
Ziele werden teilweise nicht erreicht, da es in Bayern eine Öffnungsklausel gibt und viele Bundesländer ihre eigenen FAQs haben. Die Anwendung der Mantelverordnung ist mit einer Dokumentation verbunden, was dem Bürokratieabbau im Wege steht. Solange mineralische Ersatzbaustoffe nicht ihren Abfallcharakter verlieren, wird sich die Akzeptanz nicht steigern.
Seit 1.08.2023 wird die Mantelverordnung gültig. Länderspezifische Vorschriften wurden durch bundesweite Regelungen ersetzt. Die wasserechtlichen Genehmigungen sind weggefallen.
Ein Einfamilienhaus hat einen Keller und eine Zuleitung. Dieser Berg an Boden hat später keinen Platz im Wohnzimmer. Der Bauherr will den Aushub loswerden. Das Aushubmaterial der Häuslesbauer könnte auf der Bodenverbesserungsanlage entsorgt und wieder in den Kreislauf gebracht werden. Der Bauherr kann seine Baukosten mit verlässlichen Preisen für die Bodenbeseitigung kalkulieren. Das Aufbringen des Aushubs auf einer landwirtschaftlichen Fläche o.ä. ist verboten.
Nein - es werden keine gefährlichen Stoffe verarbeitet. In der BVT werden ausschließlich mineralische Abfälle bearbeitet, d.h. bodenstämmig bis BM-F3 und Beton bis RC-3. Die Grenze für gefährliche Abfälle liegt höher.
- BM bedeutet Bodenmaterial. Bodenmaterial im Sinne von § 2 Nummer 6 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ist Material, das nach dem Aushub nicht mit anderen Ersatzbaustoffen als Bodenmaterial vermischt wurde.
- RC bedeutet Recycling-Baustoff. Es handelt sich dabei um einen mineralischen Baustoff, der durch Aufbereitung von mineralischen Anfällen hergestellt wird, die bei Baumaßnahmen oder bei der Herstellung mineralischer Bauprodukte anfällt.
Das Material wird untersucht und die Schadstoffe übersteigen die Grenzwerte zur Verwertung der EBV (Ersatzbaustoffverordnung). Das Material muss auf einer Deponie eingebracht werden. Dies ist in der Deponieverordnung mit ergänzender Analyse geregelt.
Jede Anlieferung wird organoleptisch genau betrachtet.
Die chemische Analyse des Bodens erfolgt in einem zertifizierten Speziallabor nach der Ersatzbaustoffverordnung. Dabei werden mehr als 20 unterschiedliche Parameter im Boden untersucht und mit Grenzwerten verglichen (z.B. Blei, PAK - polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Quecksilber, Sulfat, bspw.).
Die Probeentnahme erfolgt nach einem definierten Verfahren: der PN 98. Durch dieses vorgeschriebene und anerkannte Verfahren kann mit einer statistischen Wahrscheinlichkeit ein vollumfängliches Bild des Bodens gegeben werden.
Eine Vielzahl von technischen und organisatorischen Maßnahmen werden in der BVT umgesetzt. Diese sind zum Teil vom Landratsamt in unserer Genehmigung vorgeschrieben und deren Einhaltung wird dementsprechend kontrolliert:
- Staubende oder lärmende Tätigkeiten werden in der geschlossenen Halle ausgeführt. Außerhalb der Halle wird Material gelagert oder gewogen.
- Haufwerke werden angedrückt und teilweise bedeckt, damit die Haufwerke nicht vom Wind verwirbelt werdem.
- Rund um die Anlage ist ein begrünter Wall als Blickschutz / Staubschutz / Lärmschutz gebaut.
- Durch Befeuchtung der Haufwerke und das Nutzen von Staubbindekanonen können wir den Staub auf ein Minimum reduzieren.
- Regelmäßig wird unser Hof und die Zufahrtswege gereinigt, damit die Entstehung von Staub minimiert wird.
- Für unsere Maschinen sind Dezibel (Lärm) - Grenzwerte seitens des Landratsamts vorgeschrieben, die wir einhalten.
- Wir haben Vorzugsarbeitszeiten festgelegt, wann unsere Tätigkeiten normalerweise statt finden. Wir orientieren uns hier an den Baubetrieben, die von Montag - Donnerstag zw. 6:30 - 17:00 und Freitag von 6:30 -16:00 tätig sind.
- Unsere Gutachten für Lärm und Staub bestätigen, dass bei einer Vollauslastung alle Grenzwerte eingehalten werden.